AGB:
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der
Firma mo'media Berlin, Morris Hille.
1. Geltungsbereich
1.1 Die Lieferungen und Leistungen der mo'media Berlin
erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen
in der jeweils gültigen Preisliste, soweit nicht
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2 Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen
des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir
hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt. Änderungen und Ergänzungen des
Vertrages bedürfen der Schriftform. Unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir
in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen
des Kunden die Lieferungen an den Kunden vorbehaltlos
ausführen. Zusagen und Nebenabreden bedürfen
der schriftlichen Bestätigung der mo'media Berlin.
2. Lieferungen und Leistungen
2.1 Die Angebote der mo'media Berlin sind freibleibend
und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich
der Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Ein
Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung
der mo'media Berlin, spätestens jedoch durch
Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
2.2 Die mo'media Berlin ist berechtigt, von Verträgen
zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die
aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig
ist.
2.3 Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische
Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen
und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktion,
und Materialänderungen im Zuge des technischen
Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben
vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen mo'media
Berlin hergeleitet werden können.
2.4 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren
Fakturierung bleibt der mo'media Berlin ausdrücklich
vorbehalten.
2.5 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten,
wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin
dem Frachtführer übergeben wurde, soweit
keine anderweitige ausdrückliche schriftliche
Vereinbarung getroffen wurde.
2.6 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen
Leistungsvermögen von mo'media Berlin vereinbart
und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich
rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener
Umstände und Hindernisse, unabhängig davon,
ob diese bei mo'media Berlin oder beim Hersteller
eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche
Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher
Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage,
Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen.
Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin
entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während
eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert
wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte
Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses.
Sollte mo'media Berlin mit einer Lieferung mehr als
vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach
einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist
unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag
zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz
wegen Lieferverzug ist im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit
ausgeschlossen, im übrigen ist die Haftung auf
die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal
jedoch 5% des Lieferwerts, begrenzt. mo'media Berlin
behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene
Lieferverzögerung länger als sechs Wochen
andauert und dies nicht von mo'media Berlin zu vertreten
ist.
3. Die Vereinbarung über die Verschiebung von
Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug
der Annahme hat mo'media Berlin zusätzlich zu
dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen
Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten.
4. Prüfung und Gefahrübergang
4.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach
Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung
laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt
eine Rüge innerhalb von sechs Tagen so gilt die
Ware als ordnungsgemäß und vollständig
geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel
handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar
war.
4.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit
des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen,
berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung
der Abnahme.
4.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes
an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder
andere Personen, die von mo'media Berlin benannt sind,
auf den Kunden über. Soweit sich der Versand
ohne Verschulden der mo'media Berlin verzögert
oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung
der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Die Bestimmungen aus 4.3 gelten auch bei Rücksendungen
nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung
an den Kunden.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben
im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung,
Umwelt- und Abwicklungspauschale werden dem Kunden
entsprechend der jeweils geltenden Preisliste berechnet.
5.2 mo'media Berlin behält sich das Recht vor,
den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss
des Vertrages Kostenerhöhungen - insbesondere
auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der
Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen - bei
mo'media Berlin eintreten. Diese werden wir dem Kunden
auf Verlangen nachweisen.
5.3 Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung
ohne jeden Abzug fällig. Andere Zahlungsziele
sind nach Absprache möglich. Bei Überschreitung
der Zahlungstermine steht der mo'media Berlin ohne
weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in
Höhe des aktuell gültigen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung
eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt
unberührt.
5.4 mo'media Berlin ist berechtigt, trotz anders
lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst
auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind
bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden,
so ist die mo'media Berlin berechtigt, die Zahlung
zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen
und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
5.5 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter
oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche
ist ausgeschlossen.
5.6 Soweit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen
ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann
mo'media Berlin jederzeit wahlweise Lieferung Zug
um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung
verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich
derjenigen, für die mo'media Berlin Wechsel hereingenommen
hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist,
werden sofort fällig.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von mo'media
Berlin bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger
Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus
aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
6.2 Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der
Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit er seinerseits
unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht
aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung
in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der
mo'media Berlin hinzuweisen und mo'media Berlin unverzüglich
zu unterrichten.
6.3 Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung
der Vorbehaltsware mit mo'media Berlin nicht gehörenden
Waren erwirbt mo'media Berlin Miteigentum anteilig
im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware
zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware
erfolgen für mo'media Berlin als Hersteller i.S.d.
§ 950 BGB, ohne mo'media Berlin zu verpflichten.
An der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum von
mo'media Berlin im Sinne der vorstehenden Bestimmungen.
6.4 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen
Lieferungen oder Leistungen von mo'media Berlin an
Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden
darf die mo'media Berlin zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes
an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume
des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich
nehmen.
6.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder
die Pfändung des Liefergegenstandes durch mo'media
Berlin gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern
der Kunde Kaufmann ist.
6.6 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe
der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der
Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung
im Voraus an mo'media Berlin ab. Der Kunde bleibt
zur Einziehung auch nach der Abtretung berechtigt.
Die mo'media Berlin ist dessen ungeachtet im Rahmen
des ordnungsgemäßen Geschäftsganges
einziehungsberechtigt, wird von diesem Recht aber
nur Gebrauch machen im Falle des Zahlungsverzugs oder
bei einem Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder
Vergleichsverfahrens durch den Kunden. Auf Verlangen
von mo'media Berlin wird der Kunde die abgetretenen
Forderungen benennen, erforderliche Angaben machen,
Unterlagen aushändigen und den Schuldnern die
Abtretung mitteilen. mo'media Berlin darf zur Sicherung
seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung
offen legen.
6.7 Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt
mo'media Berlin. Für die Bewertung der Sicherheiten
ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens
geltende Netto-Listenpreis der mo'media Berlin maßgeblich,
bei abgetretenen Forderungen ist vom Netto-Rechnungsbetrag
abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 30%
auszugehen. Handelt es sich um Forderungen, bei welchen
der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug
ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten
Grund zu der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten
ist, so beträgt der Abschlag 50%. Bei wegen Verbindung,
Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum
bestehenden Sicherheiten ist vom Netto-Listenpreis
der von mo'media Berlin gelieferten Ware abzüglich
eines Abschlags von 30% auszugehen.
6.8 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte
Gegenstände dürfen vom Kunden nur aufgrund
gesonderter Vereinbarung mit mo'media Berlin über
den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.
7. Gewährleistung
7.1 mo'media Berlin gewährleistet, daß
die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln,
zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte
erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind
sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem
Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der
Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
7.2 mo'media Berlin gewährleistet, dass die
Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein
zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich
einsatzfähig sind. Die technischen Daten und
Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen
keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine
Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur
dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von mo'media
Berlin schriftlich bestätigt wurden. mo'media
Berlin übernimmt keine Gewähr dafür,
dass die Programmfunktionen den Anforderungen des
Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen
Auswahl zusammenarbeiten.
7.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind
insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen
sind auf:
Betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß
/ unsachgemäßen Gebrauch / Bedienungsfehler
und fahrlässiges Verhalten des Kunden / Betrieb
mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss
an ungeeignete Stromquellen / Brand, Blitzschlag,
Explosion oder netzbedingte Überspannungen /
Feuchtigkeit aller Art / falsche oder fehlerhafte
Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie
jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist
nach, dass diese Umstände nicht ursächlich
für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung
entfällt ferner, wenn Serien-Nummer, Typbezeichnung
oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich
gemacht werden.
7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs
Monate und beginnt mit Gefahrübergang. Diese
Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch
für den Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit
keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend
gemacht werden. Gewährleistungsansprüche
sind nicht übertragbar. Unabhängig davon
gibt mo'media Berlin etwaige weitergehende Garantie-
und Gewährleistungszusagen der Hersteller in
vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür
selbst einzustehen.
7.5 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl
von mo'media Berlin Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von mo'media
Berlin über. Falls mo'media Berlin Mängel
innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten
Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt,
entweder die Rückgängigmachung des Vertrages
oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu
verlangen.
7.6 Im Falle der Nachbesserung übernimmt mo'media
Berlin die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der
Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung
verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten
für das Ersatzstück, trägt der Kunde,
soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht
außer Verhältnis stehen.
7.7 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige,
dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt,
ist die mo'media Berlin berechtigt, alle Aufwendungen
ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung
und Reparatur werden zu den jeweils gültigen
Servicepreisen der mo'media Berlin berechnet.
7.8 Alle weiteren oder anderen als in diesen Bestimmungen
vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus
welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich
nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt.
7.9 Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung /
Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen
und Retouren jeglicher Art hat der Kunde die Abwicklungsrichtlinien
des Kundendienstes in der jeweils gültigen Fassung
bzw. die entsprechenden Verfahrensweisen in der jeweils
gültigen mo'media Berlin -Preisliste zu beachten.
8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
8.1 mo'media Berlin übernimmt keine Haftung
dafür, daß die Vertragsprodukte keine gewerblichen
Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen.
Der Kunde hat mo'media Berlin von allen gegen ihn
aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich
in Kenntnis zu setzen.
8.2 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen
oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat
der Kunde mo'media Berlin von allen Ansprüchen
freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung
gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend
gemacht werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen
zu bevorschussen.
9. Haftung und weitergehende Gewährleistung
9.1 Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes
ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden
- gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen.
mo'media Berlin haftet deshalb nicht für Schäden,
die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind,
insbesondere haftet mo'media Berlin nicht für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden
des Kunden. Der Ausschluss gilt insbesondere auch
für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss,
Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung
gem. §823 BGB.
9.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn
die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde
wegen des Fehlens einer das Folgeschadensrisiko umfassenden
Eigenschaftssicherung Schadensersatzansprüche
wegen Nichterfüllung geltend macht.
9.3 Sofern mo'media Berlin fahrlässig eine vertragswesentliche
Pflicht verletzen, ist die Ersatzpflicht für
Sach- und Personenschäden von mo'media Berlin
auf die Ersatzleistung seiner Produkthaftpflicht-Versicherung
begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf
den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
9.4 Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen
gelten nicht für Ansprüche gemäß
Produkthaftungsgesetz oder wegen anfänglichem
Unvermögen oder von mo'media Berlin zu vertretender
Unmöglichkeit. Soweit eine Haftung ausgeschlossen
oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10. Export- und Importgenehmigungen
10.1 Von der mo'media Berlin gelieferte Produkte
und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum
Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland
bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten
- einzeln oder in Systemintegrierter Form - ist für
den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich
den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik
Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten
Lieferlandes. Der Kunde muss sich über diese
Vorschriften selbständig nach deutschen Bestimmungen
beim Bundesausfuhramt, 65760 Eschborn/Taunus, nach
US-Bestimmungen beim US-Department of Commerce, Office
of Export Administration, Washington, D.C. 20230,
erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den
endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte
angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung,
die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen
Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor
er solche Produkte exportiert.
10.2 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch
Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis der mo'media
Berlin, bedarf gleichzeitig der Übertragung der
Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für
die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen
gegenüber mo'media Berlin.
11. EG-Einfuhrumsatzsteuer
11.1 Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb
Deutschlands hat, ist er zur Einhaltung bezüglich
der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen
Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere
die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer
an mo'media Berlin ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde
ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte
hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich
der Verwendung und des Transports der gelieferten
Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht
an mo'media Berlin zu erteilen.
11.2 Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand
- insbesondere eine Bearbeitungsgebühr - der
bei mo'media Berlin aus mangelhaften bzw. fehlerhaften
Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht,
zu ersetzen.
11.3 Jegliche Haftung von mo'media Berlin aus den
Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer
bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen,
soweit von Seiten mo'media Berlin nicht Vorsatz bzw.
grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
12. Allgemeine Bestimmungen
12.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche
aus dem Vertrag abzutreten.
12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Kunden
im Sinne von §24 AGBG ist Berlin. mo'media Berlin
ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen
gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen
Warenverkehr ist ausgeschlossen.
12.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der
mo'media Berlin mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung.
Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche
Zustimmung zur Verarbeitung der mo'media Berlin im
Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen
und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der
Kunde ist auch damit einverstanden, dass mo'media
Berlin die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm
erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes
für geschäftliche Zwecke von mo'media Berlin
auch innerhalb der mo'media Berlin verwendet.
12.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke
enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame
oder unvollständige Bestimmung durch angemessene
Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen.
Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
bleibt davon unberührt.
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